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Unsere Partner |
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Gesellschaft für technische Überwachung mbH |
Deutsche Automobil Treuhand GmbH |
Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern |
Arbeitsgemeinschaft der Kraftfahrzeugsachverständigen e.V. |
Institut für Sachverständigenwesen e.V. |
Gesellschaft für Ursachen- forschung bei Verkehrsunfällen e.V. |
Verein Deutscher Ingenieure e.V. |
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 | Prüfberichtssuche
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Fahrzeugprüfungen
Hauptuntersuchung gemäß §29 StVZO
Als Kfz-Prüfstelle sind wir im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Namen und für Rechnung der GTÜ mbH. Wir setzen u. a. die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um.
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Änderungsabnahmen gemäß §19 (3) StVZO
Werden an einen Fahrzeug Umbauten (AHK, Tieferlegung, Alu-Felgen, andere Reifengröße, Sonderlenkrad, .......) vorgenommen, so ist zu beachten, dass die Betriebserlaubnis durch den Anbau dieser Teile erlöschen kann, wenn nicht unverzüglich eine Abnahme des Ein- oder Anbaus vorgenommen wird. Lesen Sie die den Teilen mitgelieferten Papiere sorgfältig durch!
Sind sie unsicher, ob eine Abnahme erforderlich ist, stehen wir Ihnen gerne mit Informationen zur Seite. Falls erforderlich, führen wir die Abnahme durch.
Gassystemeinbauprüfung (GSP)
Halter, deren Kraftfahrzeuge mit einer Gasanlage ausgestattet worden sind, haben nach dem Einbau eine Gassystemeinbauprüfung durchführen zu lassen. Wenn Gasanlagen der neuen Richtlinie ECE-R 115 entsprechen ist die Prüfung auch bei uns möglich.
Wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP)
Im Rahmen der Hauptuntersuchung ist eine wiederkehrende Gasanlagenprüfung durchzuführen. Die Untersuchung der Gasanlage wird nun in die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, ähnlich der bekannten Abgasuntersuchung mit eingebunden. Diese darf zum Zeitpunkt der fälligen Hauptuntersuchung höchstens zwölf Monate alt sein.
Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO
Wir sind berechtigt, Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen. Bei positiver Bewertung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).
Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.
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Prüfungen nach UVV/BGV an Fahrzeugen
Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz verantwortlich. Als Richtlinie hierzu geben die Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften (UVV/BGV) heraus.
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Prüfungen nach BOKraft
Die Sachverständigen untersuchen auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr).
Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft
Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft. Hier helfen wir Ihnen gerne.
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