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Unsere Partner |
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Gesellschaft für technische Überwachung mbH |
Deutsche Automobil Treuhand GmbH |
Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern |
Arbeitsgemeinschaft der Kraftfahrzeugsachverständigen e.V. |
Institut für Sachverständigenwesen e.V. |
Gesellschaft für Ursachen- forschung bei Verkehrsunfällen e.V. |
Verein Deutscher Ingenieure e.V. |
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 | Prüfberichtssuche
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Unfallanalyse
Ziel analytischer Gutachten ist es, Geschehensabläufe bei Unfällen und Schäden zu rekonstruieren und die Ursachen in technischem Sinne festzustellen. Diese sind Grundlage für juristische Entscheidungen im Rahmen von Straf- oder Zivilprozessen.
Die Unfallanalyse umfasst einen weitreichenden Aufgabenbereich. Je genauer die einzelnen Spuren und Randbedingungen bei der Unfallaufnahme aufgenommen wurden, desto exakter ist das Ergebnis. Falls Sie sich nicht sicher sein sollten ob das vorliegende Unfallmaterial zur Erstellung eines Privatgutachtens ausreicht oder ob hieraus der zu beweisende Unfallablauf abgeleitet werden kann, können Sie von einem Beratungsgespräch durch uns Gebrauch machen, welches meist kostenlos ist. Vor der Bauftragung sollten Sie beachten, dass ein außergerichtlich eingeholtes Gutachten, ein sog. „Privatgutachten“, nur als Parteivortrag gewertet werden kann. Möglicherweise wird noch zusätzlich ein gerichtliches Gutachten erforderlich. Es ist häufig zweckmäßig ein selbstständiges Beweisverfahren vor dem zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Mehr Informationen erhalten sie hierzu bei Verkehrsrechtsanwälten.
Oftmals kann sich ein Unfall auch nicht so ereignet haben wie dieser von den Beteiligten abgegeben wird. Nur der technische Nachweis eines solchen Verdachtes schafft eine Grundlage einen Schaden zu regulieren oder die Regulierung zu verweigern.
Auch im Auftrag von Gerichten oder der Polizei können entsprechende Fälle untersucht, oder nachgestellt werden um Klarheit über den Hergang zu schaffen.
Passen die Schäden überhaupt zusammen oder wurde ein alter Schaden absichtlich überlagert? Unter welchen Bedingungen kam die Kollision zustande? Dies sind klassische Fragestellungen bei Begutachtungen im Hinblick auf Manipulationsverdacht.
Bei plötzlichem Bauteilversagen stellt sich oftmals die Frage, war der Mangel schon bei Kauf angelegt/vorhanden oder hat sich dieser erst in der darauffolgenden Zeit ergeben? Gerade im gerichtlichen Beweissicherungsverfahren müssen derartige Mängel auf ihr Vorliegen und ihre Entstehung untersucht werden.
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