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Unsere Partner |
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Gesellschaft für technische Überwachung mbH |
Deutsche Automobil Treuhand GmbH |
Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern |
Arbeitsgemeinschaft der Kraftfahrzeugsachverständigen e.V. |
Institut für Sachverständigenwesen e.V. |
Gesellschaft für Ursachen- forschung bei Verkehrsunfällen e.V. |
Verein Deutscher Ingenieure e.V. |
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 | Prüfberichtssuche
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UVV/BGV-Prüfungen für Fahrzeuge
Die Anforderungen an die Betriebssicherheit von Fahrzeugen
sind in den Vorschriften der Berufsgenossenschaft
BGV "Fahrzeuge" (BGV D 29) definiert und für alle Halter
von gewerblich genutzten Fahrzeugen bindend.
Der Unternehmer hat gewerblich genutzte Fahrzeuge bei
Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen
Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen
zu lassen, § 57 (I) der BGV D 29.
Schwerpunkte der UVV-Prüfung nach BGV D 29
Prüfung auf Verkehrssicherheit sowie Kontrolle von u. a.:
- Beweglichen An- und Aufbauteilen
(z.B. Kofferraumdeckel, Motorhaube, Türen)
- Ladungssicherung (Trennnetz beim Kombi, Gurte,
Ladewanne)
- Anhängekupplung
- Haltegriffe
- Warnweste nebst Warnwestennutzungsanweisung
- Warndreieck
- Verbandkasten
Ein Termin an unserer Prüfstelle hilft Ihnen bei der sicheren Umsetzung
Ihrer gesetzlichen Arbeitgeberpflichten für Fahrzeuge!
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