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Unsere Partner |
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Gesellschaft für technische Überwachung mbH |
Deutsche Automobil Treuhand GmbH |
Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern |
Arbeitsgemeinschaft der Kraftfahrzeugsachverständigen e.V. |
Institut für Sachverständigenwesen e.V. |
Gesellschaft für Ursachen- forschung bei Verkehrsunfällen e.V. |
Verein Deutscher Ingenieure e.V. |
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 | Prüfberichtssuche
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Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO
Seit dem 01.03.2007 sind nach einer Rechtsänderung auch wir berechtigt, Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen.
Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).
Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.
Wir sind dabei in hoheitlichem Auftrag tätig und arbeiten im Namen und für Rechnung der GTÜ. Wir setzen die in § 23 StVZO und der dazu geltenden Richtlinie vorgeschriebenen Bestimmungen um und dienen damit der Verkehrssicherheit.
Wer Fragen zu "seinem Oldtimer" hat, kann sich direkt an uns wenden. Wir können in allen Punkten weiterhelfen, gerade auch dann, wenn es um die zügige Beibringung von speziellen Unterlagen (Broschüren, Datenblätter, Testberichten usw.) zu ihrem Fahrzeug geht.
Oldtimer-Liebhaber können sich auch gerne selbst auf dem Oldtimer-Informationssystem der GTÜ umsehen und nach Literatur, Test- und Fahrzeugberichten sowie Prospekten aus den vergangenen 120 Jahren suchen.
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