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Institut für Sachverständigenwesen e.V.
Gesellschaft für Ursachen- forschung bei Verkehrsunfällen e.V.
Verein Deutscher Ingenieure e.V.
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Kaskoschaden

Sie haben einen Unfallschaden an Ihrem kaskoversicherten Fahrzeug (Vollkasko bzw. Teilkasko) und bei dem Schaden handelt es sich um einen

  • selbstverschuldeten Unfall

  • Fahrerflucht (Ihr Unfallgegner ist nicht bekannt)

  • Elementarschaden (z.B. Hagelschaden)

  • Einbruch

  • Unfall mit Haarwild, Rindern etc.


  • Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall.

    Gerne werden wir auch im Kaskoschadensfall für Sie tätig, wir benötigen hierbei nur einen schriftlichen Auftrag durch Ihre Versicherung.

    Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.



    © copyright 2006 Ingenieurbüro Rosenberger