|
Unsere Partner |
 |
Gesellschaft für technische Überwachung mbH |
Deutsche Automobil Treuhand GmbH |
Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern |
Arbeitsgemeinschaft der Kraftfahrzeugsachverständigen e.V. |
Institut für Sachverständigenwesen e.V. |
Gesellschaft für Ursachen- forschung bei Verkehrsunfällen e.V. |
Verein Deutscher Ingenieure e.V. |
|
|
 |
 | Prüfberichtssuche
|
|
|
|
 |
 |
Kaskoschaden
Sie haben einen Unfallschaden an Ihrem kaskoversicherten Fahrzeug (Vollkasko bzw. Teilkasko) und bei dem Schaden handelt es sich um einen
selbstverschuldeten Unfall
Fahrerflucht (Ihr Unfallgegner ist nicht bekannt)
Elementarschaden (z.B. Hagelschaden)
Einbruch
Unfall mit Haarwild, Rindern etc.
Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Gerne werden wir auch im Kaskoschadensfall für Sie tätig, wir benötigen hierbei nur einen schriftlichen Auftrag durch Ihre Versicherung. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.
|
|
|