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Teilschuld/Mitverschulden

Mitverschulden ist das eigene Verschulden des Geschädigten, das sich dieser anrechnen lassen muß. Doch Vorsicht, oftmals unterstellt die gegnerische Versicherung eine Mitschuld, obwohl dies nicht den Tatsachen entspricht. Ein Sachverständiger kann unter Umständen anhand des Schadenbildes ein Mitverschulden ausschliessen.

Im Falle einer Mitschuld sind Sie mit der Einschaltung von Rechtsanwalt und Sachverständigem bestens beraten.

Grundsätzlich werden Ihnen im Falle einer Mitschuld dieselben wirtschaftlichen Einbußen
wie im Falle eines unschuldig erlittenen Schadens ersetzt (Haftpflichtschaden), jedoch jeweils nur im Prozentsatz Ihrer Unschuld.

Darüberhinaus besteht die Möglichkeit der sogenannten Quotelung. In diesem Fall nehmen Sie Ihre Vollkaskoversicherung in Anspruch und fordern den verbleibenden Restschaden beim Haftpflichtversicherer des Gegners ein.

Genauere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen gerne Ihr Rechtsanwalt.



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